· Fachbeitrag · § 7 EStG
Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung
| Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen. |
Sachverhalt
Streitig ist, ob die vom Steuerpflichtigen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von seiner Mutter übernommene Darlehensschuld zu Anschaffungskosten eines Grundstücks führt.
Der Steuerpflichtige ist zusammen mit seiner Mutter und seinen drei Schwestern (A, B und C) Erbe seines im Mai 1990 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten drei in den „alten“ Bundesländern gelegene Grundstücke sowie ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück in den neuen Bundesländern. Zivilrechtlich entstand damit neben der Erbengemeinschaft in den alten Bundesländern ebenfalls eine personengleiche weitere Erbengemeinschaft in den neuen Bundesländern („Nachlassspaltung“.
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