· Fachbeitrag · § 7 EStG
Mittelbare Grundstücksschenkung: Beschenkter darf als Rechtsnachfolger AfA geltend machen
| Der BFH hat der Ungleichbehandlung zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Grundstücksschenkung ein Ende gesetzt. Jetzt darf auch derjenige, der Geld mit der Auflage erhalten hat, damit eine Mietimmobilie zu kaufen, die Gebäudeabschreibung geltend machen. |
Sachverhalt
Im Streitfall erwarb die Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplatz sowie mitveräußertem Inventar für 475.000 EUR. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb hatte sie 400.000 EUR von ihrem Vater sowie 200.000 EUR von ihrer Mutter geschenkt bekommen. Die Schenkungen standen unter der Auflage, sie ausschließlich für den Erwerb und die Renovierung der Eigentumswohnung einzusetzen. Es war somit unstreitig, dass ein Fall der „mittelbaren Grundstücksschenkung“ vorlag. Gegenstand der Schenkung waren nicht die jeweils zugewendeten Geldbeträge, sondern die Eigentumswohnung.
Die Steuerpflichtige vermietete die Eigentumswohnung und machte AfA für das Gebäude sowie für das erworbene bewegliche Inventar geltend. Während das FA die Abschreibungsbefugnis in Abrede stellte, war das FG milder gestimmt. Dem folgte der BFH und wies die Revision des FA als unbegründet zurück.
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