· Fachbeitrag · § 7 EStG
Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer eines Verbrauchermarkts
| Der Ansatz einer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweichenden, kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verkürzung als für ihn günstige Tatsache konkret darlegt. Er muss greifbare Anhaltspunkte benennen, die im Einzelfall für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer sprechen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu jetzt entschieden, dass die in Anlage 22 des BewG aufgeführten typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern auf die Schätzung der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG nicht anwendbar sind. |
Sachverhalt
Streitig war, ob bei der Vornahme der AfA bei einem Gebäude anstelle der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer eine kürzere Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde gelegt werden kann.
Die Steuerpflichtige errichtete in massiver und hochwertiger Bauweise einen eingeschossigen Anbau an ein mehrstöckiges Gebäude. Im Erdgeschoss befand sich bereits vorher ein Lebensmittelmarkt. Der erweiterte Einzelhandelsmarkt wurde 2011 fertiggestellt. Die Herstellungskosten betrugen einschließlich nachträglicher Herstellungskosten in 2012 rund 1,5 Mio. EUR.
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