· Fachbeitrag · § 9 EStG
Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie
| Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. Dies hat das FG Münster aktuell entschieden. |
Sachverhalt
Die steuerpflichtigen Eheleute sind seit 1998 in Westfalen berufstätig und leben dort mit ihrer Tochter in einer angemieteten 3-Zimmer-Dach-geschosswohnung. In ihrem mehr als 300 km entfernten Heimatdorf ist die Ehefrau Miteigentümerin eines mit einem Bungalow bebauten Grundstücks. Der Bungalow wird von der Mutter sowie von der Familie der Eheleute bewohnt. Die Haus- und Zahnärzte der Eheleute befinden sich in der Umgebung des Heimatdorfs. Der Ehemann ist zudem dort Mitglied im Angelverein. Ferner trug das Ehepaar die laufenden Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen am Bungalow.
Das FA gewährte den Werbungskostenabzug für die Kosten für wöchentliche Fahrten in das Heimatdorf und die Unterkunft am Beschäftigungsort nicht. Das FA ging nach der Lebenserfahrung davon aus, dass der Lebensmittelpunkt inzwischen am Beschäftigungsort liege und die Eheleute in ihrem Heimatdorf auch keinen eigenen Hausstand unterhielten.
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