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  • 16.08.2017 · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Polizeirevier als erste Tätigkeitsstätte

    | Zur Frage, welche Tätigkeiten erforderlich sind, um einen Betrieb oder Dienstsitz, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist, als erste Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG anzusehen, hat das FG Niedersachsen bei einem Polizeibeamten tägliche, den Streifendienst vorbereitende Maßnahmen als ausreichend angesehen. |