· Fachbeitrag · § 10 EStG
Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zugunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war zunächst mit seinem Vater Miteigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses. Der Vater war an der Grundstücksgemeinschaft zu 75 %, der Steuerpflichtige zu 25 % beteiligt. Der Vater verstarb im Jahr 1989. Testamentarische Alleinerbin wurde die Stiefmutter des Steuerpflichtigen, allerdings als nicht befreite Vorerbin. Als Nacherben nach dem Tod der Stiefmutter bestimmte der Vater den Steuerpflichtigen. Der Vater beschwerte die Stiefmutter mit dem Vermächtnis, dem Steuerpflichtigen „in der Zeit der Vorerbschaft“ 25 % der Einnahmen aus dem vererbten Grund- und Wertpapiervermögen zukommen zu lassen. Der Steuerpflichtige setzte die Grundstücksgemeinschaft nach dem Tod des Vaters mit der Stiefmutter fort. Entsprechend der testamentarischen Anordnung bezog er in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung des Mehrfamilienhauses.
Nachdem das FA von dem Vermächtnis erstmals im Jahr 2016 Kenntnis erlangt hatte, ging es von einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen aus und besteuerte die Zahlungen der Stiefmutter für die Streitjahre als sonstige Einkünfte.
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