· Fachbeitrag · § 10 EStG
Zahlungen an den Förderverein einer Schule als Schulgeld
Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, können Schulgelder i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen. |
Sachverhalt
Die beiden Kinder der zusammen veranlagten Steuerpflichtigen besuchten eine staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft einer Stiftung. Im Streitjahr zahlten die Steuerpflichtigen insgesamt 1.000 EUR an den als gemeinnützig anerkannten Förderverein der Schule. Ausweislich dessen Satzung förderte der Verein die Lehrtätigkeit und das Schulleben, insbesondere durch die Unterstützung von schulischen Einrichtungen und Veranstaltungen, Studienreisen, Schullandaufenthalten und Arbeitsgemeinschaften, Projekten und Materialien. Von den Eltern, deren Kinder die Schule besuchten, erhielt der Förderverein insgesamt 37.500 EUR und führte insgesamt 43.500 EUR an die Stiftung ab. Diese wiederum überwies mindestens 54.000 EUR zur Finanzierung des Schulträgereigenanteils (insgesamt 87.000 EUR) an die Schule.
Die Steuerpflichtigen machten die Zahlungen als Schulgelder nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geltend. Das FA lehnte sowohl die Berücksichtigung der Zahlung als Schulgeld als auch als Spende ab.
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