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  • 14.10.2019 · Fachbeitrag · § 11 EStG

    Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen

    | Der BFH hat Stellung zu der Frage genommen, ob ein in einer Summe gezahltes „Gestattungsentgelt“ für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Kraftwerkserrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG auf mehrere (hier: 25) Jahre verteilt werden kann. Der Steuer- pflichtige ermittelte seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung. Er überließ Grundstücke, die zu seinem Betriebsvermögen gehören, gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Nach dem aktuellen Urteil des BFH kann der Steuerpflichtige das Gestattungsentgelt auf den Vorauszahlungszeitraum verteilen, wenn der Nutzungsüberlassungs- und der Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre betragen. |