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  • · Fachbeitrag · § 11 EStG

    Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft

    Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob dem Steuerpflichtigen in den Streitjahren 2007 bis 2010 als beherrschendem Gesellschafter einer kroatischen Kapitalgesellschaft beschlossene Gewinnausschüttungen, die ihm nicht ausbezahlt wurden, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen waren.

     

    Entscheidung

    Der BFH entschied, dass auch für den Zeitpunkt des Zuflusses von Ausschüttungen aus einer kroatischen Kapitalgesellschaft das deutsche Einkommensteuerrecht maßgeblich ist.