· Fachbeitrag · § 11 EStG
Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. |
Sachverhalt
Streitig war, ob dem Steuerpflichtigen in den Streitjahren 2007 bis 2010 als beherrschendem Gesellschafter einer kroatischen Kapitalgesellschaft beschlossene Gewinnausschüttungen, die ihm nicht ausbezahlt wurden, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen waren.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass auch für den Zeitpunkt des Zuflusses von Ausschüttungen aus einer kroatischen Kapitalgesellschaft das deutsche Einkommensteuerrecht maßgeblich ist.
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