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  • · Fachbeitrag · § 13 EStG

    Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft zum gewerblichen Grundstückshandel

    Das FG Münster hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, wann die Veräußerung von Grundstücken, die zu einem land‒ und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, die Grenze zum gewerblichen (und damit gewerbesteuerpflichtigen) Grundstückshandel überschreitet.

     

    Das FG hat folgende Grundsätze aufgestellt:

     

    • Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört, führt grundsätzlich zu Einnahmen aus LuF, weil die Veräußerung ein Hilfsgeschäft der land- und forstwirtschaftlichen Betätigung ist.