· Fachbeitrag · § 15 EStG
Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als SBV II
Der Zuordnung der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II steht ein von der Komplementärin unterhaltener eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen. |
Hintergrund
Zum Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die im Gesamthandsvermögen (Gesellschaftsvermögen) der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgüter, sondern auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen ‒ sogenanntes Sonderbetriebsvermögen I ‒ oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden ‒ sogenanntes Sonderbetriebsvermögen II.
Sachverhalt
Im Streitfall hatte das FG das Vorliegen von (notwendigem oder gewillkürtem) Sonderbetriebsvermögen im Fall von Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH verneint.
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