· Fachbeitrag · § 15 EStG
Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern
Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern können nach der Verklammerungsrechtsprechung des BFH den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und damit gewerbliche Einkünfte sein. |
Hintergrund
Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände erfüllt zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG positiv formulierten Voraussetzungen, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus. Dazu gehören auch der Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen, wenn diese Vorgänge den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellen. Eine gewerbliche Tätigkeit kann daher ‒ ausnahmsweise ‒ erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstands in den Hintergrund tritt.
Sachverhalt und Entscheidung
Im Streitfall bejahte das FG das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit i. S. v. § 15 EStG, da die beabsichtigte Tätigkeit den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet.
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