· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewerbliche Infektion durch Betrieb einer Photovoltaikanlage
Die Erzielung gewerblicher Einkünfte führt gemäß § 15 Abs. 3 EStG zu einer „Infektion“ der insgesamt von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte hin zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. In der Folge sind vormals erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Beginn einer originär gewerblichen Tätigkeit bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu erfassen. |
Hintergrund
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht.
Sachverhalt
Im Streitfall hatte eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft mit der Einreichung eines Bauantrags für die bauliche Unterkonstruktion einer PV-Anlage ihre originäre gewerbliche Tätigkeit „Stromeinspeisung mithilfe einer PV-Anlage“ begonnen. Mit ihrem Gewerbebetrieb ist die Steuerpflichtige sodann im Streitjahr auch in der Form außenwirksam in Erscheinung getreten, als sie mit den ausführenden Firmen in Kontakt getreten ist, die die PV-Anlage errichtet haben.
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