· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewerblicher Grundstückshandel eines geschlossenen Immobilienfonds
Ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, der sich langfristig und ohne besondere Mitspracherechte an anderen rein vermögensverwaltend tätigen geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, betreibt keinen gewerblichen Grundstückshandel. |
Hintergrund
Ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ist nicht gewerblich tätig, wenn:
- Er nach seinem Emissionsprospekt weder auf einen nachhaltigen und marktmäßigen Umschlag von Grundstücken noch von Beteiligungen, sondern im Wesentlichen unter Beachtung von im Einzelnen geregelten Investitionskriterien ohne besondere Mitwirkungsrechte auf den langfristigen Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von ‒ jeweils unter 10 % liegenden ‒ Beteiligungen an anderen geschlossenen, rein vermögensverwaltend tätigen Immobilienfonds (Zielfonds) ausgerichtet ist.
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