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  • · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Vermietung von Ferienwohnungen bei Zwischenschaltung eines Vermittlers

    Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Steuerpflichtige aus der Vermietung von drei Ferienwohnungen bei Zwischenschaltung eines Vermittlers gewerbliche Einkünfte oder solche aus Vermietung und Verpachtung erzielt hatte.

     

    Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Entscheidend ist vielmehr, inwieweit in der Person des Vermieters die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist.