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  • · Fachbeitrag · § 15a EStG

    Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

    § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) EStG sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. Die gesellschafterbezogene Betrachtung der Gewinnhinzurechnung gilt auch dann, wenn der Kommanditanteil unterjährig übertragen wird.

     

    Sachverhalt

    An der Steuerpflichtigen, einer GmbH & Co. KG, waren bei ihrer Gründung die X-GmbH als Komplementärin ohne eigenen Anteil und Herr Y als alleiniger Kommanditist zu 100 % beteiligt.

     

    Die Steuerpflichtige erwirtschaftete in den Jahren nach ihrer Gründung zunächst Verluste, die bei Y nicht der Ausgleichs- oder Abzugsbeschränkung des § 15a Abs. 1 EStG unterlagen.