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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

    | Die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Zurückbehaltung eines Vorbehaltsnießbrauchs führt für sich genommen nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall übertrug die Mutter einen von ihr geführten Freizeitpark zum 31.12.1995 auf den Steuerpflichtigen. Sie behielt sich aber einen lebenslänglichen Nießbrauch vor. Ab dem 1.1.1996 führte sie den Betrieb fort. Steuerliche Folgerungen zogen die Vertragsparteien aus dieser Übertragung nicht. Ende 2002 verzichtete die Mutter auf ihr Nießbrauchsrecht. Der Steuerpflichtige führte ab 2003 die Buchwerte fort. Im Betriebsvermögen der Mutter waren ursprünglich Forderungen gegen eine GmbH enthalten, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Steuerpflichtige ist. Diese Forderungen hatte die Mutter im Jahr 1999 gewinnmindernd abgeschrieben.

     

    Nachdem die GmbH im Jahr 2004 wieder ein positives Kapital ausgewiesen hatte, vertrat das FA die Auffassung, dass hinsichtlich der Forderungen in den Streitjahren 2004 bis 2008 Wertaufholungen vorzunehmen seien. Hiergegen machte der Steuerpflichtige im Einspruchsverfahren erfolglos geltend, dass diese bereits durch seine Mutter zum 31.12.2002 hätte erfolgen müssen.