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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Entgelt für den Verzicht auf eine Nießbrauchsberechtigung an einem Mitunternehmeranteil

    Eine Zahlung für die Aufgabe bzw. den Verzicht auf einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist.

     

    Hintergrund

    Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören die Gewinne, die bei der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer anzusehen ist, erzielt werden, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Einkommensteuer. Hierzu zählt auch die Zahlung für die Aufgabe bzw. den Verzicht auf einen Nießbrauch an einer Beteiligung, wenn der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist.

     

    Sachverhalt

    Die oben genannten Voraussetzungen lagen im Streitjahr beim Steuerpflichtigen vor.