· Fachbeitrag · § 16 EStG
Steuerliche Behandlung von Ansprüchen aus einer Insolvenzanfechtung nach Betriebsaufgabe
Insolvenzanfechtungen wirken auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe des Insolvenzschuldners zurück. Zuflüsse aus Insolvenzanfechtung stellen keine nachträglichen Betriebseinnahmen im Zuflussjahr dar. |
Sachverhalt
Der Insolvenzschuldner hatte im Jahr 2015 seinen Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG aufgegeben. Streitig war nun, wie Zuflüsse aus der Insolvenzanfechtung ertragsteuerlich zu behandeln sind.
Entscheidung
Das FG Baden Württemberg entschied, dass die Insolvenzanfechtung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe im Jahr 2015 zurückwirkt, sodass Zuflüsse aus der Insolvenzanfechtung keine nachträglichen Betriebseinnahmen darstellen.
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