· Fachbeitrag · § 17 EStG
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. v. § 17 EStG beteiligt ist. Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesentlich beteiligt war. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden. |
Sachverhalt
Im Urteilsfall ging es um die Frage, ob die Einlage einer zunächst im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an einer GmbH in ein Betriebsvermögen der Steuerpflichtigen mit den Anschaffungskosten der Beteiligung zu bewerten ist. Problematisch war in diesem Fall, dass der Anteilseigner zu einem Zeitpunkt Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto erhalten hat, zu dem die im Privatvermögen gehaltene Beteiligung die damals geltende Wesentlichkeitsgrenze noch nicht überschritten hatte.
Entscheidung
Der BFH hat entschieden, dass die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. d. § 17 EStG beteiligt ist. Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesentlich beteiligt war. Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind bei dem gewerblich tätigen Gesellschafter im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs erfolgswirksam zu erfassen, soweit sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen.
Fundstelle
- BFH 30.6.22, IV R 19/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 231622