· Fachbeitrag · § 17 EStG
Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung von GmbH-Anteilen
Bei teilentgeltlicher Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen ist der Vorgang nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft aufzuteilen. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG entsteht, wenn die erhaltene Gegenleistung den der Entgeltlichkeitsquote entsprechenden Teil der Anschaffungskosten der übertragenen Anteile übersteigt. |
Sachverhalt
Streitig war die Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG.
Hintergrund
Nach (bisheriger) Rechtsprechung des BFH ist bei teilentgeltlicher Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Aufteilung des Rechtsgeschäfts in eine voll entgeltliche Veräußerung und eine voll unentgeltliche Übertragung nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile vorzunehmen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig