· Fachbeitrag · § 17 EStG
Verlustrealisierung bei GmbH-Auflösung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer steuerlichen Verlustrealisierung bei den Anteilseignern, sofern die GmbH nicht vermögenslos ist. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige erwarb im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zum symbolischen Kaufpreis von einem EUR. Daneben gewährte sie der GmbH ein verzinsliches Darlehen i. H. v. 320.000 EUR, um deren drohende Insolvenz abzuwenden. Das Darlehen war mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich und bei einem Insolvenzeröffnungsantrag gegenüber der GmbH auch mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündbar. Als Sicherheit übereignete die GmbH der Steuerpflichtigen Fahrzeuge im Gesamtwert von (maximal) 38.000 EUR sowie ein Ersatzteillager im Wert von 40.000 EUR.
Im September 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet, womit die GmbH qua Gesetz aufgelöst wurde; zugleich wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Aus dem Bericht des Insolvenzverwalters ging hervor, dass die Klägerin im Mai 2014 eine Rückzahlung auf das von ihr gewährte Darlehen i. H. v. 16.000 EUR erhalten und im Übrigen die zu ihren Gunsten besicherten Fahrzeuge teilweise veräußert habe. Schlussendlich seien noch Vermögenswerte i. H. v. 44.000 EUR für die Insolvenzmasse frei.
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