· Fachbeitrag · § 18 EStG
Gewinnerzielungsabsicht bei Verlusten in der Anlaufphase des Betriebs
Bei der Tätigkeit eines Unternehmensberaters, der einen Katalogberuf i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausübt, darin bereits vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer jahrelang tätig gewesen ist und verschiedene berufliche Qualifikationen gesammelt hat, und dessen Betriebskonzept belastbar und jedenfalls dem Grunde nach geeignet ist, zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, kann eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht während einer fünfjährigen Anlaufphase der Tätigkeit nicht angenommen werden. |
Sachverhalt
Streitig war für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht hinsichtlich der 2014 aufgenommenen Tätigkeit des Steuerpflichtigen als selbstständiger Unternehmensberater im Hinblick auf in diesen Jahren erzielte Verluste.
Entscheidung
Während das FA die Gewinnerzielungsabsicht versagte und die Verluste nicht anerkannte, bekam der Steuerpflichtige im Klageverfahren recht.
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