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  • · Fachbeitrag · § 18 EStG

    Verlust- und Betriebsausgabenabzug bei der Entwicklung von Software über mehrere Jahre

    Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die anhand objektiver Beweiszeichen im Wege der Einzelabwägung zu ermitteln ist. Freiberufliche Besonderheiten können rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Einzelfall überlagern.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der Steuerpflichtige hinsichtlich einer erklärten selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler mit einer Gewinnerzielungsabsicht handelte.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies im Streitfall bejaht und der eingelegten Klage stattgegeben.