· Fachbeitrag · § 19 EStG
Aufwendungen für „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn
| Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche (im Streitfall handelte es sich um ein einwöchiges Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil) wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. |
Sachverhalt und Entscheidung
Die im Streitfall von der Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern angebotene „Sensibilisierungswoche“ umfasste u. a. Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Das FA sah in den Aufwendungen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der BFH bestätigte diese Rechtsauffassung.
Begründung
Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen, sind nicht als Arbeitslohn anzusehen.
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