· Fachbeitrag · § 19 EStG
Gewinn aus der Veräußerung von Aktien als Arbeitslohn
Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien können unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis ‒ und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung ‒ veranlasst und damit Zuwendungen des Arbeitgebers sein, wenn die Aktien verbilligt erworben wurden und besondere Umstände aus dem Arbeitsverhältnis Einfluss auf die Veräußerbarkeit und die Wertentwicklung der Aktien hatten. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob Aktiengewinne eines Arbeitnehmers als Arbeitslohn oder als Kapitalertrag zu qualifizieren waren.
Entscheidung
Das FG kam zu dem Ergebnis, dass der Gewinn aus der Aktienveräußerung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn geführt hatte. Für die Annahme von Einkünften aus Kapitalvermögen ist erforderlich, dass bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen.
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