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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

    Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese nach Meinung des hessischen FG als besondere Entgelte und Vorteile i. S. d. § 20 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion, bei der ein Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wird.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob eine Entschädigungszahlung für Verluste aufgrund eines Beratungsfehlers, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gezahlt wurde, im Streitjahr bei den Einkünften aus Kapitalvermögen der Besteuerung zu unterwerfen war.

     

    Entscheidung

    Das FG entschied, dass der der Steuerpflichtigen im Streitjahr zugeflossene Nettobetrag vollumfänglich in Höhe von rund 41.000 EUR gemäß § 20 Abs. 3 EStG der Einkommensteuer zu unterwerfen war.