· Fachbeitrag · § 20 EStG
PayPal-Aktienzuteilung durch eBay-„Spin-Off“
| Bei der Zuteilung von PayPal-Aktien an eBay-Aktionäre handelt es sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG. |
Sachverhalt
Im Streitfall hielt der Steuerpflichtige im Jahr 2015 eBay-Aktien. Durch die Unternehmensausgliederung (Spin-Off) des eBay-Bezahlsystems PayPal erhielten die Aktionäre für jede eBay-Aktie eine PayPal-Aktie. So wurden auch dem Depot des Klägers in 2015 PayPal-Aktien zu einem Kurs von 36 EUR je Aktie gutgeschrieben.
Das FA sah hierin eine steuerpflichtige Sachausschüttung. Im Klageverfahren machte der Steuerpflichtige geltend, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden.
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