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  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Sachzuwendungen einer Bank an Privatkunden

    Luxuriöse Sachleistungen eines Kreditinstituts an Privatkunden zu Werbezwecken dienen der „betrieblichen Klimapflege“ und sind nicht durch die Einkünfte aus Kapitalvermögen veranlasst.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige, ein Kreditinstitut, lud in den Streitjahren 2012 und 2015 Privatkunden zu einer Weinprobe und einem Golfturnier ein. In ihrer Einladung wies sie weder auf eine bestimmte Geldanlage oder mögliche Beratungsgespräche noch auf die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer hin. Zu den eingeladenen Gästen unterhielt sie Geschäftsbeziehungen in Form von Giro-, Spar-, und Festgeldverträgen beziehungsweise Wertpapierdepots und Darlehen.

     

    Das FA sah hierin Sachzuwendungen als Entgelt für die Kapitalüberlassung und unterwarf diese der Pauschalsteuer nach § 37b EStG. Nach erfolglosem Einspruch gab das FG der Klage statt.