· Fachbeitrag · § 20 EStG
Kein Aktienerwerb bei einer Überführung vom Betriebs- in das Privatvermögen
| Die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen steht einem Erwerb nicht gleich. Ein späterer Veräußerungsgewinn führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige, eine GmbH & Co. KG, erwarb im Jahr 2007 ein Aktienpaket. Bis zum Jahr 2011 erzielte sie als gewerblich geprägte Gesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Jahr 2011 endete die gewerbliche Prägung, und die Steuerpflichtige erklärte die Betriebsaufgabe. Fortan war sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig.
Bei den an der Steuerpflichtigen beteiligten natürlichen Personen bilden die im Eigentum der Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter seither (anteilig) Privatvermögen, was im Jahr 2011 ‒ auch im Hinblick auf das Aktienpaket ‒ zur Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven führte.
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