07.11.2023 · Fachbeitrag · § 21 EStG
Nießbrauch an einem Grundstück als Wirtschaftsgut
| Ein an einem Grundstück – im Streitfall im Wege des Vermächtnisses – erlangtes Nießbrauchsrecht, das nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist, erlischt, wenn der Nießbrauchsberechtigte Eigentum bzw. Miteigentum an dem Grundstück erwirbt. Erwirbt der ursprünglich Nießbrauchsberechtigte eine Grundstückshälfte, ist auch der Wert des hälftigen Nießbrauchs als Anschaffungskosten zu erfassen, weil der Erwerber ein Wirtschaftsgut mit Geldwert, nämlich sein hälftiges Nießbrauchsrecht, hingibt, um die unbelastete Grundstückshälfte zu erwerben. |
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