· Fachbeitrag · § 21 EStG
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens
Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mitzuübertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob nach der schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt unter Zurückbehaltung von Finanzierungsdarlehen die Schuldzinsen weiterhin vollständig abgezogen werden können. Das FG hat dies verneint.
Entscheidung
Überträgt der Grundstückseigentümer ein Grundstück unter Zurückbehaltung der Darlehensverpflichtung schenkweise auf seine Kinder, so verlieren die Schulden ihre Objektbezogenheit und gehen in den privaten, nicht mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Bereich über.
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