· Fachbeitrag · § 21 EStG
Übernahme der Grunderwerbsteuer durch Vorbehaltsnießbraucher
| Wird ein vermietetes Grundstück unentgeltlich unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und übernimmt der Übertragende die infolge der Nießbrauchsbestellung beim Übernehmer anfallende Grunderwerbsteuer, so kann der Übertragende diese Grunderwerbsteuer nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte abziehen. |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer übertrug sein vermietetes Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf einen Abkömmling. Die in diesem Zusammenhang angefallene Grunderwerbsteuer übernahm der Übertragende und wollte sie anschließend als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.
FA und auch nachfolgend das FG haben dies verneint. Ist eine Zuwendung (hier: Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt) wegen § 12 Nr. 2 EStG in einkommensteuerrechtlicher Sicht notwendig ein privater Vorgang, so können die Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Vermögensübertragung anfallen, grundsätzlich ebenfalls nicht der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Dies gilt auch, wenn und soweit die Kosten deshalb angefallen sind, weil sich die Übergeber die weitere Nutzung des zugewendeten Vermögens zur Einkünfteerzielung vorbehalten haben.
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