· Fachbeitrag · § 22 EStG
Keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersrenten
| Die Besteuerung einer Altersrente führt nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nicht zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der verheiratete Steuerpflichtige etwa zehn Jahre lang als Auszubildender und Angestellter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Anschließend war er als Freiberufler auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bis zum Eintritt in den Ruhestand pflichtversichert. Seit Dezember 2007 bezieht er eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vom FA mit einem steuerpflichtigen Besteuerungsanteil von 54 % im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung angesetzt wurde.
Der Steuerpflichtige hält dies für verfassungswidrig, da er als Freiberufler 89,15 % der Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt habe.
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