· Fachbeitrag · § 23 EStG
Kurzzeitige Vermietung einer langjährig eigengenutzten Eigentumswohnung vor Veräußerung
| Der Gewinn aus der innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG erfolgten Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, die vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde, unterliegt nicht der Besteuerung. |
Hintergrund
Nach § 23 EStG sind Wirtschaftsgüter, die zwischen Anschaffung / Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen.
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hatte 2006 eine Eigentumswohnung erworben und diese bis April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Von Mai 2014 bis Dezember 2014 vermietete er diese an Dritte. Mit notariellem Kaufvertrag vom 17.12.2014 veräußerte er die Eigentumswohnung. Das FA sah hierin eine nach § 23 EStG steuerpflichtige Veräußerung und besteuerte einen entsprechend ermittelten Veräußerungsgewinn.
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