· Fachbeitrag · § 23 EStG
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines Mobilheims
Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die (isolierte) Veräußerung eines sog. Mobilheims nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG der Besteuerung unterliegt. Dies hatte das FA angenommen, im Revisionsverfahren hob der BFH die klagestattgebende Entscheidung des FG Niedersachsen in der Vorinstanz auf und wies die Klage ab.
Entscheidung
Grundstücke i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs gesondert aufgeführte Teilflächen, deren Veräußerung zivilrechtlich möglich ist. Gebäude werden als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks erfasst, nicht „isoliert“ als selbstständiges Wirtschaftsgut. Dementsprechend fallen Gebäude auf fremdem Grund und Boden grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig