· Fachbeitrag · § 23 EStG
Unentgeltliche Überlassung an Mutter keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Veräußerung einer Eigentumswohnung, die unentgeltlich der Mutter des Steuerpflichtigen überlassen war, ist nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, da die Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. |
Sachverhalt
Die steuerpflichtigen Ehegatten erwarben in 2009 eine Eigentumswohnung, die sie unentgeltlich der Mutter der Ehefrau überließen. Nach deren Tod im Jahr 2016 verkauften sie die Wohnung. Unterhaltsleistungen an die Mutter der Ehefrau nach § 33a EStG hatten sie bis einschließlich 2016 nicht geltend gemacht.
Das FA berücksichtigte einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgrund des Verkaufs der Wohnung. Es war der Ansicht, dass die Überlassung an die Mutter der Steuerpflichtigen anders als eine Überlassung an unterhaltsberechtigte Kinder keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG darstelle.
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