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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft erworbenen Grundstücksanteils

    Erwirbt ein Miterbe entgeltlich von der Erbengemeinschaft einen Erbanteil und damit ein zum Nachlass gehörendes Grundstück des Privatvermögens und veräußert er als nunmehriger Alleineigentümer das Grundstück innerhalb von nicht mehr als zehn Jahren seit dem entgeltlichen Erwerb des Erbanteils, so ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar, soweit er auf den entgeltlich hinzuerworbenen Anteil entfällt.

     

    Sachverhalt

    Der Ehemann beerbte seine im Januar 2015 verstorbene Ehefrau in Höhe von 52 %. Die Kinder beerbten die Erblasserin zu jeweils 24 %. Mit weiterer notarieller Urkunde übertrugen die Kinder im April 2017 ihre Erbanteile an einen Dritten. Nach Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch den Vater übertrug der Dritte im Oktober 2017 die von den Kindern erworbenen Erbanteile an den Vater.

     

    Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des Erwerbs der Erbanteile von dem Dritten in Höhe von 48 % eine anteilige entgeltliche Anschaffung des Grundbesitzes durch den Vater vorliege. Da zwischen dem Erwerb der Anteile mit notariellem Vertrag vom Oktober 2017 und dem Verkauf des Grundbesitzes im Februar 2018 nicht mehr als zehn Jahre gelegen hätten, lägen somit sonstige steuerpflichtige Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft vor.