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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

    Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), liegt eine Betriebsvermögensminderung i. S. d. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 ‒ vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens ‒ unterlaufen ist.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob das sogenannte Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG in der in den Streitjahren 2004 und 2006 gültigen Fassung) auch dann zur Anwendung gelangt, wenn eine vor dessen Einführung zu Unrecht unterlassene Teilwertabschreibung auf eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Bilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraums ‒ nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ‒ nachgeholt wird.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat dies ausdrücklich bejaht und die Revision der Steuerpflichtigen zurückgewiesen.