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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz

    Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei ist und als Lohnersatzleistung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat dies bejaht und die vom FA eingelegte Revision zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sind Lohnzuschläge, die der Arbeitgeber als Aufstockungsbeträge i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG gewährt, steuerfrei.