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  • · Fachbeitrag · § 3 EStG

    Vollständige Steuerfreiheit von Leistungen aus öffentlichen Mitteln eines Drittstaats

    Die vollständige Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 6 EStG greift insbesondere dann ein, wenn die Leistung nicht aus inländischen, sondern aus ausländischen Mitteln, d. h. aus öffentlichen Mitteln eines Nicht-EU-Staates bezogen wird.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der Tatbestand von § 3 Nr. 6 EStG auch dann erfüllt sein kann, wenn eine entsprechende Leistung aus öffentlichen Mitteln eines Drittstaats, d. h. Nicht-EU-Auslands, gewährt wird.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies im Klageverfahren bejaht und daher der Klage stattgegeben.