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  • 04.12.2019 · Fachbeitrag · § 32 EStG

    Hochschulstudium als kindergeldrechtliche „Berufsausbildung“

    | Eine Berufsausbildung in Gestalt eines Universitätsstudiums endet regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bereits die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses – und nicht etwa erst die spätere offizielle schriftliche Mitteilung – beendet das Hochschulstudium, so das aktuelle Urteil des FG Sachsen. |