· Fachbeitrag · § 32 EStG
Kindergeld für ein in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachtes Kind
Ein Kind mit einem Grad der Behinderung von 80 mit dem Merkmal „H“ (Hilflos) das an einer psychischen Erkrankung leidet und das in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, ist wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten. |
Sachverhalt
Streitig war die Frage, ob ein behindertes Kind, das aufgrund seiner Behinderung rechtswidrige Taten ohne Schuld begangen hat und wegen dieser zunächst einstweilen und im Anschluss aufgrund eines Gerichtsurteils in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Entscheidung
Nach §§ 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG, 63 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 EStG, 32 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für volljährige leibliche Kinder ‒ wie im Streitfall den Sohn der Anspruchsberechtigten ‒ ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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