· Fachbeitrag · § 33 EStG
Aufwendungen für künstliche Befruchtung auch bei alleinstehender Frau abzugsfähig
| Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nach Auffassung des FG Münster nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. |
Sachverhalt
Bei der im Streitjahr 40 Jahre alten Steuerpflichtigen, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht, wurde eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit) festgestellt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie Kosten für eine Kinderwunschbehandlung i. H. v. etwa 12.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend. Darin enthalten sind auch Aufwendungen für eine Samenspende.
Das FA lehnte den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung ab, dass solche Kosten nur bei verheirateten oder in einer festen Beziehung lebenden Frauen abzugsfähig seien.
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