· Fachbeitrag · § 33 EStG
Behindertengerechter Gartenumbau: Keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. |
Sachverhalt
Im Streitfall litt die Steuerpflichtige an einem Post-Polio-Syndrom, aufgrund dessen sie auf einen Rollstuhl angewiesen war. Um die vor dem Haus gelegenen Pflanzenbeete weiter erreichen zu können, ließen die Steuerpflichtigen (Eheleute) den Weg vor ihrem Haus in eine gepflasterte Fläche ausbauen und Hochbeete anlegen und machten die hierfür entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend.
Entscheidung
Die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen lehnten sowohl das FA als auch nachfolgend das FG im Klageverfahren ab.
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