· Fachbeitrag · § 33 EStG
Pflege-WG-Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen
| Aufwendungen für die Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer Pflege-WG sind nach Auffassung des FG Köln steuermindernde außergewöhnliche Belastungen. |
Sachverhalt
Der 1965 geborene Steuerpflichtige ist aufgrund eines Motorradunfalls schwerbehindert. Neben einem Grad der Behinderung von 100 weist sein Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen G (erheblich gehbehindert), B (Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nötig) und H (hilflos) aus. Er ist von der Pflegekasse in Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) eingestuft. Der Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung Miet- und Verpflegungskosten für seine Unterbringung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, der Steuerpflichtige sei nicht in einem Heim, sondern in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen im Sinne des § 24 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NW) untergebracht.
Entscheidung
Das FG hat der Klage jedoch teilweise stattgegeben und berücksichtigte die Kosten abzüglich einer Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastungen. Die Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer Pflege-WG sei außergewöhnlich. Auch sei kein Unterschied zwischen den verschiedenen, vom Gesetzgeber gleichermaßen anerkannten Formen der Unterbringung pflegebedürftiger Menschen ersichtlich.
Fundstelle
- FG Köln 30.9.20, 3 K 1858/18, Rev. BFH VI R 40/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 221126