13.09.2021 · Fachbeitrag · § 34 EStG
Ermäßigte Besteuerung bei Abfindung im Rahmen einer „Sprinterklausel“
| Eine zusätzliche Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Wahrnehmung einer sogenannten Sprinterklausel ist ermäßigt zu besteuern. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hessen kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses insgesamt betrachtet werden. |
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