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  • · Fachbeitrag · § 34 EStG

    Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden

    Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften. Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt auch keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. So das aktuelle Urteil des BFH.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall musste die Steuerpflichtige aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben. Sie erhielt von der Versicherung des Schädigers jährlich ihren Verdienstausfallschaden ersetzt. Die Zahlungen musste sie als Entschädigung für entgehenden Arbeitslohn versteuern (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG).

     

    In den Streitjahren kam die Versicherung ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die von der Steuerpflichtigen in den Vorjahren bereits geleisteten Einkommensteuerzahlungen für die erhaltenen Entschädigungsleistungen zu erstatten. Das FA und auch nachfolgend das FG waren der Ansicht, dass diese Erstattungen selbst der Einkommensteuer unterlägen. Die Steuerpflichtige vertrat dagegen die Auffassung, es handele sich um einen Steuerschaden, dessen Ersatz keine Steuer auslöse.