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  • · Fachbeitrag · § 34 EStG

    Keine Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung

    Der Umstand, dass die Tarifermäßigung bei der Ermittlung der Verdienstausfallentschädigung nach der Bruttolohnmethode regelmäßig zur Anwendung kommen kann, während sie bei Anwendung der Nettolohnmethode ‒ aufgrund der üblicherweise in verschiedenen Veranlagungszeiträumen erfolgenden Auszahlung von Nettoverdienstausfallentschädigung und Erstattung der zu zahlenden Steuern ‒ regelmäßig nicht in Betracht kommen wird, rechtfertigt keine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Zufluss der Entschädigung in mehreren Veranlagungszeiträumen eine ermäßigte Besteuerung nicht in Betracht kommt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Regelung des § 34 Abs. 1 EStG auf eine nach der Nettolohnmethode ermittelte Verdienstausfallentschädigung anzuwenden ist.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies verneint und die Klage abgewiesen.

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