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  • 31.05.2022 · Fachbeitrag · § 34 EStG

    Steuerermäßigung nach § 34 EStG für zusammengeballte Überstundenvergütungen

    | Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. |